Allgemeine Geschäftsbedingungen für Stellplatzleistungen zwischen dem Stellplatzgast und dem Platzbetreiber des caraVanien Stellplatzes - Helmut KNAUS KG

Mit der Anmeldung erkennt der Stellplatzgast den Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ausdrücklich an. Er ist zur Einhaltung der Vorschriften und Regelungen dieser Stellplatzplatzordnung verpflichtet. 

Ab­weichende und/ oder ergänzende Vereinbarungen
bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Stellplatzbetreibers.

Grundsätzliches zur Nutzung 

Der Stellplatz darf nicht zum Zweck der Untervermietung oder als Erwerbsquelle und auch nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden. 

Die Benutzung des Stellplatzes für Alleinreisende Personen unter 18 Jahren ist untersagt. Für Stellplatzgäste unter 16 Jahren eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen, insofern sie nicht mit einem Erziehungsberechtigten den Platz nutzen.

Die Betreiber des Stellplatzes und seine beauftragten Mitarbeiter:innen sind zu jeder Zeit berechtigt, das Hausrecht auszuüben. Dies schließt auch die Verweigerung der Aufnahme sowie das Verweisen von Personen vom Platz ein. 

Den Weisungen der Stellplatzverwaltung muss zu jeder Zeit Folge geleistet werden. Das gilt insbesondere in Gefahrensituationen und bezüglich der Stell- und Parkplätze. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet. Das Tempolimit beträgt 5 km/h. Fußgänger und Radfahrer haben stets Vorrang.

Fahrtwege, insbesondere Rettungswege, müssen zu jeder Zeit frei bleiben.

Die Benutzung ist nur für die gebuchte bzw. vereinbarte Fahrzeug- und Personenzahl zulässig. 

Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht.

Pro Stellplatz ist ein Fahrzeug zulässig.

Preise und kommunale Abgaben (Kurabgabe)

Die vom Stellplatzgast zu zahlenden Preise ergeben sich aus den Angaben in der Buchungs App. Diese ist für jeden Gast zu jeder Zeit ersichtlich.

Gegebenenfalls kommen zu den Preisen des Betreibers noch weitere Positionen der öffentlichen Hand, wie zum Beispiel Tourismusabgabe, Bettensteuer etc. hinzu. Diese richten sich nach der jeweiligen gültigen Satzung der jeweiligen Gemeinde. Sie werden nach Anfall im Rahmen des Quellenabzugs vom Stellplatzgast eingezogen und an die betreffende Stelle gesondert abgeführt. Der korrespondierende Betrag wird auf der Quittung gesondert aufgeführt.

Anmeldung, Bezahlung, Kartenpfand

Eine Anmeldung „aus der Ferne“ und/ oder Reservierung einer Stellplatzparzelle ist aktuell nicht möglich.

Bitte nutzen Sie zur Anreise die dafür vorgesehene Anreisespur. Diese ist nach der Anmeldung unverzüglich zu verlassen und die gebuchte Parzelle ist zu beziehen. 

Vor Benutzen des Platzes sowie seiner Einrichtungen ist die Anmeldung via App erforderlich. Hier werden der Stellplatz sowie die gewünschten Leistungen gebucht. 

Die Bezahlung von Leistungen erfolgt ausschließlich bar­geld­los.

Ruhezeiten

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Gäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Die Ruhezeiten sind zwischen 22:00 Uhr und 07:30 Uhr (Nachtruhe) sowie an allen bundeseinheitlichen und regionalen Feiertagen. In dieser Zeit ist eine Lärmentwicklung, die über die gewöhnliche Gesprächslautstärke hinausgeht, stets zu vermeiden. 

Das Hupen auf dem Gelände ist zu jeder Zeit untersagt.

Bitte vermeiden Sie unnötige Fahrten mit Ihrem Fahrzeug.

Offenes Feuer / Grillen

Offenes Feuer (z.B. Feuerschalen) sowie der Betrieb von externen Grillgeräten gleich welcher Art (Kohle, Gas etc.) ist zu jeder Zeit untersagt.

Verwendung von Mobiliars, Zelte, Markisen, Teppichen

Eigene Tische und Stühle dürfen auf der eigenen Parzelle genutzt werden. Die Lärmentwicklung (siehe Ruhezeiten) ist dabei stets zu beachten.

Teppiche sind zulässig, so lange sie keine anderen Gäste in der Nutzung ihrer Parzelle stören.

Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Stellplätze einzufrieden. Es dürfen keine Zelte aufgebaut werden. Das Ausfahren der Markise ist insofern gestattet, als dann kein anderer Gast gestört wird oder dies eine Gefahr für die Verkehrssicherheit (Fahrzeuge / Fußgänger) darstellt.

Benutzung von Flächen und Wegen

Benutzen Sie bitte immer, auch per Fuß, die vorgesehenen Wege auf dem Stellplatz. Vermeiden Sie Abkürzungen über belegte Stellplätze.

Sauberkeit und Ordnung

Damit auch andere Gäste unseren gesamten Platz sauber und ordentlich nutzen können, bitten wir Sie, alles so zu verlassen, wie Sie es vorgefunden haben. Die Sanitäranlagen sowie die Entsorgungs­stellen im Außenbereich sind sauber zu halten. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflicht aller Gäste unseres Stellplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln.

Frischwasserversorgung, Wasserentsorgung, Müll­besei­tigung, Leeren der Kassetentoilette

Die Wasserzapfstelle für Frischwasser darf aus Gründen der Hygiene nicht verändert werden.

Die Armaturen dürfen nicht mit Anbauteilen versehen werden.

Aus hygienischen Gründen stellt der Betreiber keinen Schlauch zum Befüllen der Wasserbehälter zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass das Frischwasser im Außenbereich des Stellplatzes grundsätzlich nur in der frostfreien Zeit zur Verfügung steht.

Grau- und Schwarzwasser sind ausschließlich in die dafür vorgesehene Entsorgungsstation (Bodeneinlass) zu verklappen. 

Wasserentsorgung auf der Parzelle („Versickerung“) ist untersagt.

Wir erwarten, dass sich jeder an unserer Müllsortierung beteiligt. Zur Entsorgung stehen geeignete Behälter („Mülltrennung“) in unserer Recyclingzone bereit. Im Sozialgebäude stehen ebenfalls Abfallbehälter bereit.

Das Mitbringen und Ablegen von Sperrmüll ist grundsätzlich nicht gestattet.

Für die Reinigung der Kassettentoiletten ist ausschließlich an der Entsorgung erlaubt

Benutzung der Einrichtungen des Sanitärgebäudes

Die Sanitäranlagen sind den Stellplatzgästen vorbehalten.

Bitte sorgen Sie bei Verlassen für Sauberkeit und Ordnung.

Kinder & Spielen

Kinder unter 6 Jahren dürfen die Sanitäranlagen nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

Der Platz ist nicht für das Spielen von Kindern ausgelegt und somit es untersagt.

Eltern sind für Ihre Kinder verantwortlich und haften für diese und etwaige durch sie verursachten Schäden.

Tierhaltung / Hundehaltung

Die Tierhaltung auf dem Platz ist grundsätzlich erlaubt. Im Interesse aller Gäste sorgen Sie bitte für Ruhe.

Es besteht während des gesamten Aufenthalts und auf dem gesamten Gelände Leinenpflicht.

Bitte zur Entsorgung des Hundekots die dafür vorgesehenen Beutel, für die Sie bitte in Eigenregie verantwortlich sind. 

Tiere sind im Sozial-/ Sanitärgebäude verboten. 

Das Tier darf auf der Parzelle nicht unbeaufsichtigt allein gelassen werden.

Bei auffälligem Verhalten des Tieres oder Beschwerden anderer Gäste wird der Campingbetrieb den Haustierhalter inkl. des Tieres des Platzes verweisen.

Propan- oder Campinggas

Beim Umgang mit sämtlichen Geräten, die mit Gas jedweder Form betrieben werden, ist Sorgfalt walten zu lassen.

Es dürfen nur Fahrzeuge mit dafür zugelassenen Anlagen und Anschlüsse den Platz benutzen.

Der Betreiber behält sich vor, den Aufenthalt von der Vorlage einer Prüfbescheinigung abhängig zu machen.

Bei Zuwiderhandlungen wird keine Haftung für evtl. auftretende Schäden übernommen.

Bei Feuerausbruch sind unverzüglich Maßnahmen der Brandbekämpfung einzuleiten, die Feuerwehr (Tel.: 112) zu rufen und die Stellplatzverwaltung zu informieren.

Nutzung der elektrischen Anschlüsse/ Stromsäulen

Alle Plätze sind mit 6 Ampere abgesichert. Ein Betrieb von Auf- und Einbauklimaanlagen und Stromheizungen ist nicht gestattet.

Die elektrischen Anschlüsse dürfen nicht verändert werden. Die feste Verlegung von Stromkabeln ist nicht gestattet.

Wenn gebucht, darf die Strom-Infrastruktur der Parzelle nur für das eigene Caravaning-Fahrzeug, Zweiradfahrzeuge

mit elektrischer Unterstützung (Fahrräder Pedelec) sowie E-Bikes (bis 45 km/h Geschwindigkeit) sowie Elektro-Standroller genutzt werden.

Das Laden von Elektrokraftfahrzeugen / Plug-In Hybrid-Fahrzeuge ist verboten. 

Mängel / Reklamation

Der Stellplatzbetrieb haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet er nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Für herabfallende Äste oder Ähnliches haftet der Stellplatzbetrieb nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung.

Bei Schäden durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch.

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Stellplatzes oder seiner Einrichtungen sind seitens des Stellplatzgastes unverzüglich dem Betreiber zu melden.

Ist ein kein(e) Mitarbeiter:in des Betreibers vor Ort, dann ist die aushängende Hotline-Nummer durch den Stellplatzgast zu wählen.

Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht während des Aufenthaltes des Stellplatzgastes unmittelbar dem Betreiber angezeigt worden sind.

Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen (Nachbesserung).

Datenschutz / Videoüberwachung

Der Stellplatz wird nicht videoüberwacht. Es ist lediglich eine Videokamera zur Überwachung auf die Ein- und Ausfahrt gerichtet.

Der Winkel der Kamera umfasst auch die Peripheriebereiche der Stellplätze, der Ankunftszone, Teile der mittleren und hinteren Stellplätze.

Alle anderen Kameras dienen der Sicherheit des Geländes des Betreibers, um dies gegen unbefugten Zutritt zu schützen.

Die Aufzeichnungen werden nur im Bedarfsfall ausgewertet.

Sie werden für die Dauer von 72 Stunden gespeichert und gem. § 6b BDSG regelmäßig automatisch gelöscht.

Zudem wird das Aufzeichnungsgerät durch geeignete Maßnahmen gem. § 9 BDSG datenschutzrechtlich vor dem Zugriff unberechtigter Dritter
geschützt.

Weitere Regeln und Sonstiges 

Das Waschen von PKW und Wohnwagen / Wohnmobil ist nicht gestattet. 

Die Benutzung von Skateboards jedweder Art ist aus Lärmschutzgründen untersagt. 

Das Abstellen von Fahrzeugen auf nicht gekennzeichneten Stellflächen / Parzellen ist nicht gestattet.

Das Einschlagen von Gegenständen (z.B. Nägel, Heringe etc.) in den Baumbestand ist nicht gestattet. 

Besucher der Stellplatzgäste sind erlaubt. Ist dies mit einem gesonderten Preis versehen, ist dieser zu entrichten. Fahrzeuge von Besuchern sind außerhalb des Stellplatzgeländes zu parken.

Verantwortlicher Betreiber:

Helmut Knaus KG

Marktbreiter Str. 11
D - 97199 Ochsenfurt

Partner

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